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Interview mit dem Businesstalk AM KU'DAMM zum Thema Homeoffice
www.businesstalk-kudamm.com/recht-steuern/homeoffice-ohne-gesetz-was-im-arbeitsrecht-wirklich-gilt/
Wenn die Probezeit zur Hauptsache wird – Probezeit und befristete Arbeitsverhältnisse
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar, wenn nichts anderes arbeitsvertraglich vereinbart (ist nur für den Arbeitgeber wirksam – selten) oder in einem Tarifvertrag geregelt ist. Hier ist die ordentliche Kündigungsmöglichkeit der Regelfall. Dagegen kann ein befristet abgeschlossenes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist, § 15 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (im Fo
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Immer wieder verklagen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auf die Vergütung von Überstunden, nachdem sich die Arbeitsvertragsparteien außergerichtlich nicht einigen konnten. All diesen Fällen ist natürlich gemein, dass der Arbeitgeber von den „Überstunden“ entweder zunächst nichts wusste oder sich geweigert hat, entsprechende Notizen des Arbeitnehmers gegenzuzeichnen. In der Regel geht es dabei um Tätigkeiten, deren Erbringung der Arbeitnehmer nach der arbeitsvertraglichen Verein
Neue Rechtsprechung des BAG: Zuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Überstunde
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuen Entscheidung (BAG, Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20) einen Richtungswechsel in seiner...
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