Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar, wenn nichts anderes arbeitsvertraglich vereinbart (ist nur für den Arbeitgeber wirksam – selten) oder in einem Tarifvertrag geregelt ist. Hi
Immer wieder verklagen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auf die Vergütung von Überstunden, nachdem sich die Arbeitsvertragsparteien außergerichtlich nicht einigen konnten. All diesen Fällen ist natürlic