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Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und stellt insofern einen weiteren Kernbereich des Wirtschaftsrechts dar. Ich berate und vertrete im Handelsvertreterrecht; Provisionsansprüche und Ausgleichsansprüche nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses spielen hier die wesentliche Rolle.
Zum Beratungsangebot gehören außerdem Fragestellungen aus dem Vertriebs- und Franchiserecht.
Auch im Bereich des Handelsrechts kommt der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Allgemeine Verkaufsbedingungen) eine besondere Bedeutung zu.
Bei der Geltendmachung bzw. Abwehr der handelsrechtlichen Ansprüche vertrete ich die Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
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