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Gesellschaftsrecht

Ich berate Start-ups, kleine, mittelständische und große Unternehmen von ihrer Gründung an in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.


Rechtsberatung bedarf es schon vor der Gründung des Unternehmens bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Das oft so genannte „juristische Kleid“ ist in finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht grundlegend für das Unternehmen. Die Wahl richtet sich unter anderem danach, wieviel Kapital eingebracht werden kann bzw. soll, in welchem Umfang gehaftet werden soll und welche handelsrechtlichen Prüfungs- und Publizitätspflichten man hinzunehmen bereit ist.


Im Zuge der Errichtung der Gesellschaft berate ich bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge und der Bestellung der Geschäftsführer. Bei Mitbestimmungsfragen stehe ich ebenfalls zur Verfügung. Ich begleite alle gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen während der Unternehmenstätigkeit, unter anderem bei Kapitalmaßnahmen, Änderungen des Statuts, der Haftung von Geschäftsführern/Vorständen und Aufsichtsräten/Beiräten, der Abberufung von Geschäftsführen/Vorständen (einschließlich der Beendigung des Anstellungsverhältnisses), der Durchführung der Gesellschafterversammlung und der Anfechtung von Beschlüssen.


Ich vertrete meine Mandanten im Übrigen auch bei Gesellschafterstreitigkeiten jeder Art. Schließlich biete ich Rechtsberatung bei der Beendigung der Gesellschaft an.
 

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