Arbeitsrecht
Ein Arbeitsverhältnis ist ein rechtliches Minenfeld. Das wird noch verstärkt durch den großen Wandel, dem diese Spezialmaterie unterliegt. Dem begegne ich mit der fortlaufenden Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
Ich berate und vertrete Arbeitgeber von Start-ups bis mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer seit über zehn Jahren als Fachanwältin für Arbeitsrecht in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Oft ist schon problematisch, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht. Beim Fremdpersonaleinsatz gibt es bis heute Abgrenzungsprobleme zwischen verschiedenen Rechtsverhältnissen (Arbeitsverhältnis versus Werkvertrag, Arbeitsverhältnis versus Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis versus Arbeitnehmerüberlassung). In diesem Zusammenhang sind auch die berühmten Fälle der Scheinselbständigkeit zu erwähnen mit ihren teilweise weit reichenden Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Mein Beratungsspektrum umfasst die Beratung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis drehen sich viele Fragen um Vergütungsmodelle, vor allem um Provisions- und Boniregelungen. Zur Vergütungsproblematik gehört oft auch der Firmenwagen, bei dem die private Nutzung erlaubt ist. Hier kommt es meistens zum Streit, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug im laufenden Arbeitsverhältnis heraus verlangt.
Streitigkeiten, jedenfalls aber Unsicherheiten, ergeben sich zudem im Zusammenhang mit Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen und Arbeitsunfähigkeit. Immer wieder kommen außerdem Rechtsfragen im Rahmen von Versetzungen auf, und zwar in örtlicher als auch inhaltlicher Hinsicht. Bedeutsam sind auch Ansprüche aus betrieblicher Übung, aus Sicht des Arbeitgebers oftmals eher eine „betrübliche“ Übung. Bei Arbeitgebern, bei denen ein Betriebsrat besteht, treten zusätzliche Rechtsfragen auf, z.B. bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen oder bei Betriebsratswahlen. Ein – entweder allgemeinverbindlicher oder in Bezug genommener – Tarifvertrag eröffnet ebenfalls rechtliche Fragestellungen.
Einen weiteren Schwerpunkt meiner arbeitsrechtlichen Praxis bilden Fragen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund einer Kündigung, Befristung, eines Aufhebungsvertrages oder dem Erreichen des Rentenalters enden. Bei den Arbeitgebermandaten muss die Kündigung sorgfältig vorbereitet werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Ein Evergreen des Arbeitsrechts ist zudem der Zugang der Kündigung - hinter dem harmlos wirkenden Begriffs des „Zugangs“ verbirgt sich in der Praxis nennenswertes Streitpotential. Auch Aufhebungsverträge müssen gut vorbereitet und rechtswirksam gestaltet werden, womit ich häufig beschäftigt bin.
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es entgegen einer immer wieder geäußerten Meinung nicht. Das Gesetz sieht einen solchen nur unter bestimmten Voraussetzungen vor. Die Praxis ist aber stark geprägt durch Abfindungsverhandlungen nach einer Kündigung, zumal sie von einigen Arbeitsrichtern stark forciert werden. Dabei kommt es zu einem pseudorationalen Austausch von Argumenten für und wider der Rechtswirksamkeit einer Kündigung (manchmal auch Befristung). Aus der rein juristischen Sicht kann man solche Gespräche belächeln - eine geschickte Führung solcher Vergleichsverhandlungen ist aber für den Mandanten oft äußerst gewinnbringend.
Wegen meiner gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung stehe ich auch für Fragestellungen aus dem Mitbestimmungsrecht zur Verfügung.
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Ich vertrete meine Mandanten bundesweit in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren in allen Instanzen und auch in Eilverfahren.